Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Onvitec ist ein Angebot von Gubello Visions, Büelisackerstrasse 27, 5622 Waltenschwil, Schweiz.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die unter der Marke Onvitec angeboten werden, insbesondere für:
-
den Digitalen Kundenberater,
-
das Avatar Tool,
-
E-Learning Videos sowie sonstige digitale Videolösungen.
-
-
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Gubello Visions akzeptiert wurden.
-
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
-
Angebote von Onvitec sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
-
Ein Vertrag kommt zustande durch:
-
schriftliche Auftragsbestätigung,
-
Annahme eines Angebots,
-
oder Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.
-
-
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
-
Angaben zu Leistungen, Inhalten oder Darstellungen dienen ausschliesslich der Beschreibung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar.
§ 3 Leistungsbeschreibung und Drittanbietersoftware
-
Onvitec erbringt Dienstleistungen im Bereich der audiovisuellen Produktion, Entwicklung von interaktiven Video Tools und KI-gestützten Anwendungen.
-
Zur Leistungserbringung werden unter anderem Software- und Cloud-Lösungen Dritter verwendet. Gubello Visions haftet nicht für Störungen, Datenverluste oder Datenschutzverletzungen, die auf Drittanbietersoftware oder -dienste zurückzuführen sind.
-
Technische Spezifikationen können sich ändern, soweit dies die Nutzbarkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
-
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.
-
Der Auftraggeber trägt das Risiko für Fehler, die sich aus unrichtigen, unvollständigen oder verzögerten Angaben ergeben.
-
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Onvitec zur angemessenen Anpassung der Projektzeiten und der Vergütung berechtigt.
§ 5 Lieferung, Liefertermine und Verzug
-
Lieferungen erfolgen ausschliesslich digital, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
-
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
-
Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Onvitec verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.
-
Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann Onvitec Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
§ 6 Änderungen und Feedbackschleifen
-
Der Auftraggeber hat Anspruch auf zwei kostenlose, sachlich gerechtfertigte Feedback- oder Änderungsrunden je Produktionsschritt.
-
Weitere Änderungswünsche werden gemäss einem Zusatzangebot separat vergütet.
-
Onvitec kann Änderungen ablehnen, wenn sie technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sind.
§ 7 Abnahme
-
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung.
-
Der Auftraggeber hat zehn Arbeitstage Zeit, die Abnahme schriftlich zu erklären oder Mängel anzuzeigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
-
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
-
Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
-
Die Vergütung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Preis.
-
Zahlungsmodalitäten:
-
100% Vorauszahlung 10 Tage vor Projektstart
-
Lizenzmodelle und Abonnemente: Vorauszahlung monatlich oder jährlich
-
-
Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher MwSt.
-
Spesen (z.B. Reisekosten, Übernachtungen) werden gegen Beleg abgerechnet.
-
Zahlungsverzug:
-
Erste Mahnung: kostenlos
-
Zweite Mahnung: CHF 5.-
-
Dritte Mahnung: CHF 20.-
-
§ 9 Projektabbruch
-
Bei Kündigung des Projekts durch den Auftraggeber schuldet dieser:
-
70% der Vergütung bei Kündigung vor Konzeptfreigabe,
-
100% der Vergütung bei Kündigung nach Konzeptfreigabe.
-
-
Bereits erbrachte Teilleistungen sind vollständig zu vergüten.
§ 10 Nutzungsrechte und Schutzrechte
-
Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Leistung gemäss Vertragszweck.
-
Die Weitergabe, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Gubello Visions erlaubt.
-
Offene Projektdaten (z.B. Rohdateien) werden nur bei gesonderter Vereinbarung übergeben.
-
Gubello Visions behält sich das Recht vor, erstellte Werke zu Referenzzwecken zu nutzen.
§ 11 Mängelhaftung
-
Onvitec haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgender Massgabe:
-
Primär Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
-
Weitere Rechte erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung
-
-
Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
§ 12 Haftung
-
Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
-
Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung begrenzt auf 25% des Netto-Auftragswertes.
-
Keine Haftung für Drittanbieter-Software oder KI-Dienste.
-
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.
§ 13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Inhalten
-
Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte an den gelieferten Materialien ist.
-
Der Auftraggeber stellt Gubello Visions von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Gubello Visions entbinden diese zeitweise oder dauerhaft von der Leistungspflicht.
§ 15 Vertraulichkeit
-
Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.
-
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.
§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht
-
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Muri (AG), Schweiz.
-
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: April 2025
Onvitec – ein Angebot von Gubello Visions
Büelisackerstrasse 27, 5622 Waltenschwil