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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Onvitec ist ein Angebot von Gubello Visions, Büelisackerstrasse 27, 5622 Waltenschwil, Schweiz.

 

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die unter der Marke Onvitec angeboten werden, insbesondere für:

    • den Digitalen Kundenberater,

    • das Avatar Tool,

    • E-Learning Videos sowie sonstige digitale Videolösungen.

  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von Gubello Visions akzeptiert wurden.

  3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

 

  1. Angebote von Onvitec sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche Auftragsbestätigung,

    • Annahme eines Angebots,

    • oder Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.

  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

  4. Angaben zu Leistungen, Inhalten oder Darstellungen dienen ausschliesslich der Beschreibung und stellen keine garantierten Eigenschaften dar.

 

§ 3 Leistungsbeschreibung und Drittanbietersoftware

 

  1. Onvitec erbringt Dienstleistungen im Bereich der audiovisuellen Produktion, Entwicklung von interaktiven Video Tools und KI-gestützten Anwendungen.

  2. Zur Leistungserbringung werden unter anderem Software- und Cloud-Lösungen Dritter verwendet. Gubello Visions haftet nicht für Störungen, Datenverluste oder Datenschutzverletzungen, die auf Drittanbietersoftware oder -dienste zurückzuführen sind.

  3. Technische Spezifikationen können sich ändern, soweit dies die Nutzbarkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt.

 

 

 

 

 

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.

  2. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Fehler, die sich aus unrichtigen, unvollständigen oder verzögerten Angaben ergeben.

  3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Onvitec zur angemessenen Anpassung der Projektzeiten und der Vergütung berechtigt.

 

§ 5 Lieferung, Liefertermine und Verzug

 

  1. Lieferungen erfolgen ausschliesslich digital, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

  3. Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von Onvitec verlängern sich die Lieferfristen entsprechend.

  4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, kann Onvitec Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

 

§ 6 Änderungen und Feedbackschleifen

 

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf zwei kostenlose, sachlich gerechtfertigte Feedback- oder Änderungsrunden je Produktionsschritt.

  2. Weitere Änderungswünsche werden gemäss einem Zusatzangebot separat vergütet.

  3. Onvitec kann Änderungen ablehnen, wenn sie technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sind.

 

§ 7 Abnahme

 

  1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung.

  2. Der Auftraggeber hat zehn Arbeitstage Zeit, die Abnahme schriftlich zu erklären oder Mängel anzuzeigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

  3. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

  4. Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

 

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Preis.

  2. Zahlungsmodalitäten:

    • 100% Vorauszahlung 10 Tage vor Projektstart

    • Lizenzmodelle und Abonnemente: Vorauszahlung monatlich oder jährlich

  3. Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher MwSt.

  4. Spesen (z.B. Reisekosten, Übernachtungen) werden gegen Beleg abgerechnet.

  5. Zahlungsverzug:

    • Erste Mahnung: kostenlos

    • Zweite Mahnung: CHF 5.-

    • Dritte Mahnung: CHF 20.-

 

§ 9 Projektabbruch

 

  1. Bei Kündigung des Projekts durch den Auftraggeber schuldet dieser:

    • 70% der Vergütung bei Kündigung vor Konzeptfreigabe,

    • 100% der Vergütung bei Kündigung nach Konzeptfreigabe.

  2. Bereits erbrachte Teilleistungen sind vollständig zu vergüten.

 

§ 10 Nutzungsrechte und Schutzrechte

 

  1. Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der gelieferten Leistung gemäss Vertragszweck.

  2. Die Weitergabe, Bearbeitung oder anderweitige Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Gubello Visions erlaubt.

  3. Offene Projektdaten (z.B. Rohdateien) werden nur bei gesonderter Vereinbarung übergeben.

  4. Gubello Visions behält sich das Recht vor, erstellte Werke zu Referenzzwecken zu nutzen.

 

§ 11 Mängelhaftung

 

  1. Onvitec haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Vorschriften mit folgender Massgabe:

    • Primär Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung

    • Weitere Rechte erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung

  2. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.

 

§ 12 Haftung

 

  1. Unbegrenzte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

  2. Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung begrenzt auf 25% des Netto-Auftragswertes.

  3. Keine Haftung für Drittanbieter-Software oder KI-Dienste.

  4. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.

 

§ 13 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bei Inhalten

 

  1. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Inhaber aller erforderlichen Rechte an den gelieferten Materialien ist.

  2. Der Auftraggeber stellt Gubello Visions von allen Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen frei.

 

§ 14 Höhere Gewalt

 

Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Gubello Visions entbinden diese zeitweise oder dauerhaft von der Leistungspflicht.

 

 

§ 15 Vertraulichkeit

 

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.

  2. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen.

 

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Muri (AG), Schweiz.

  2. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

 

Stand: April 2025
Onvitec – ein Angebot von Gubello Visions
Büelisackerstrasse 27, 5622 Waltenschwil

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